energieausweis

Nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die Angabe energetischer Kennwerte unter Zuhilfenahme von Energieeffizienzklassen zwischen A+ und H bei der Ausstellung von Energieausweisen verpflichtend. Diese Angaben sind auch bei Immobilienanzeigen sowohl bei Verkauf als auch bei Vermietung zwingend anzugeben.

 

Ich erstelle und berechne für Ihr Wohngebäude einen Energieausweis ...

  • nach Verbrauch (basiert auf den Verbrauchswerten der zurückliegenden 3 Jahre)
  • nach Bedarf (basiert auf den einzelnen energetischen und geometrischen Eigenschaften der Bauelemente (Wände, Fenster, Dach und Boden) sowie auf der Anlagentechnik)

nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung.

 

 

Hier finden Sie eine Übersicht, wann welcher Energieausweis notwendig ist:

 

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Informationsflyer Energieausweis
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